Wie Sie einen hygienischen Umgang mit Bargeld in Ihrem Geschäft gewährleisten

Mythos "Virenüberträger Bargeld" während der Corona-Pandemie

Zu Beginn der Corona-Pandemie konnte man zuweilen ein paradoxes Verhältnis zu Bargeld beobachten: Eine erhöhte Anzahl an Bargeldabhebungen an Geldautomaten deutete darauf hin, dass die Menschen vermehrt Bargeld zuhause horteten. Es galt ihnen als Vertrauensanker in unsicheren Zeiten.

 

 

Gleichzeitig herrschte eine große Verunsicherung, ob sich das Coronavirus auch durch Bargeld überträgt, so dass sich der Trend zur Verwendung von unbaren und/oder kontaktlosen Zahlungsmitteln verstärkte. Studien konnten diesen Mythos jedoch weitgehend widerlegen. Eine Untersuchung der Ruhr-Universität Bochum etwa stellte fest, dass das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 über Bargeld äußerst gering ist. Die Forscher untersuchten, wie lange das Virus auf Münzen und Geldscheinen überleben kann und wie gut es von diesen Oberflächen auf die Haut übertragen wird. Ihre Ergebnisse zeigten, dass bereits nach dem Trocknen praktisch keine infektiösen Viren mehr vorhanden waren. 

Zusätzlich bestätigte die Deutsche Bundesbank, dass das Infektionsrisiko durch Bargeld sehr gering ist, insbesondere im Vergleich zu anderen Übertragungswegen wie Tröpfchen oder Aerosolen. Schmierinfektionen durch Oberflächen wie Bargeld spielten bei der Virusverbreitung kaum eine Rolle.

Hygienische Vorschriften im Umgang mit Lebensmitteln

Auch wenn widerlegt ist, dass Bargeld ein primärer Krankheitsüberträger ist, gibt es in hygienesensiblen Bereichen einiges zu beachten.

Im Verkauf von offenen Lebensmitteln, etwa in Bäckereien oder Metzgereien, gibt es in Deutschland strenge gesetzliche Vorgaben zur Lebensmittelhygiene. Laut der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene dürfen Lebensmittel nicht durch unsachgemäßen Umgang kontaminiert werden. Auch das deutsche Lebensmittelhygienerecht fordert, dass Verkaufspersonal in sensiblen Bereichen wie dem Umgang mit offenen Lebensmitteln auf eine gute Hygiene achten muss, um Verunreinigungen zu vermeiden. Der Lebensmittelverband fasst dies unter der „Guten Hygienepraxis“ zusammen, wonach Betriebe spezifische Prozess- Personal- und Produkthygiene-Maßnahmen ermitteln und einhalten müssen.

Bewährt haben sich in diesem Zusammenhang mit Hinblick auf den Umgang mit Bargeld mehrere Maßnahmen:

  • Das Tragen von Handschuhen beim Kontakt mit offenen Lebensmitteln und das Ablegen der Handschuhe beim Kontakt mit Bargeld,
  • Das häufige Händewaschen,
  • Der Einsatz von unterschiedlichen Personen für den Kassiervorgang und den Lebensmittelverkauf,
  • Der Verzicht auf das Anfassen von Bargeld mit denselben Händen, mit denen die Lebensmittel direkt berührt werden.

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass keine Kreuzkontamination zwischen Geld und Lebensmitteln stattfindet.

Technologie als Baustein für einen hygienischen Umgang mit Bargeld

Eine weitere Möglichkeit, Hygiene am Point of Sale zu gewährleisten, kann der Einsatz eines Bezahlautomaten von Cash Today Frontoffice von Prosegur sein. Hierbei rechnet das Verkaufspersonal den zu zahlenden Betrag über die Kasse ab. Anschließend bezahlen die Kundinnen und Kunden direkt mit Scheinen und Münzen am Bezahlautomaten. Der Automat erkennt das eingezahlte Bargeld und gibt etwaiges Wechselgeld automatisiert und fehlerfrei an die Kundschaft zurück, ohne dass das Personal zu irgendeinem Zeitpunkt mit dem Bargeld in Berührung gekommen wäre.

Neben der Gewährleistung einer optimalen Prozesskette im Sinne der Lebensmittelhygiene unterstützt der Automat dabei, menschliche Fehler bei der Annahme und Ausgabe von Bargeld zu minimieren.