Welchen Höchstbetrag Bargeld können wir zu Weihnachten verschenken?
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Weihnachten steht vor der Tür. Neben wohlausgesuchten Geschenken und Gutscheinen liegt auch immer wieder Bargeld unter dem Weihnachtsbaum. Doch wie hoch ist der Höchstbetrag an Bargeld, den wir steuerfrei verschenken können?
Welche Höchstgrenze gilt für Bargeldgeschenke in Deutschland?
In Deutschland gibt es keine spezifische Höchstgrenze für Bargeldgeschenke. Allerdings müssen Schenkungen, die bestimmte Freibeträge überschreiten, versteuert werden. Diese Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad:
- Eheleute können sich alle zehn Jahre bis zu 500.000 Euro steuerfrei schenken
- Kinder können sich alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei von ihren Eltern schenken lassen
- Enkelkinder können alle zehn Jahre bis zu 200.000 Euro steuerfrei von ihren Großeltern erhalten
Für andere Verwandte und nicht verwandte Personen gelten niedrigere Freibeträge von 20.000 Euro alle zehn Jahre.
Welche Höchstgrenze gilt für Bargeldzahlungen in Deutschland?
Geldgeschenke wollen irgendwann ausgegeben oder auf ein Konto eingezahlt werden. Auch für Bargeld-Zahlungen bzw. Bargeld-Einzahlungen gibt es derzeit in Deutschland keine allgemeine Höchstgrenze. Bei Beträgen über 10.000 Euro müssen allerdings der Ausweis vorgelegt und die Herkunft des Geldes nachgewiesen werden.
Es gibt jedoch Pläne der EU, eine einheitliche Bargeldobergrenze von 10.000 Euro einzuführen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Diese Regelung soll voraussichtlich ab Sommer 2027 in Kraft treten.
Wie ist die Situation im EU-Ausland?
In der EU gibt es keine einheitliche Höchstgrenze für Bargeldgeschenke, aber es gibt Regelungen für Bargeldzahlungen und das Mitführen von Bargeld. Einige Beispiele sind:
- Bargeldgeschenke: In Spanien ist der Höchstbetrag, der bar verschenkt werden kann, 3.000 Euro. Wird dieser Betrag überschritten, gilt er als Spende und ist daher steuerpflichtig. Der anzuwendende Steuersatz hängt vom Verwandtschaftsgrad ab.
- Bargeldzahlungen: Viele EU-Länder haben eigene Obergrenzen für Bargeldzahlungen. Zum Beispiel liegt die Grenze in Belgien bei 3.000 Euro für Waren und Dienstleistungen. In Bulgarien dürfen Beträge ab 10.000 Lew (ca. 5.100 Euro) nicht in bar gezahlt werden.
- Mitführen von Bargeld: Bei Reisen innerhalb der EU muss mitgeführtes Bargeld von mehr als 10.000 Euro beim Zoll angemeldet werden.
Nun, da wir diese Fakten kennen, bleibt uns nur noch, die Festtage zu genießen und darauf zu hoffen, dass das „richtige“ Geschenk für uns unter dem Weihnachtsbaum liegt. Prosegur wünscht Frohe Weihnachten!
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